Behandlung

Behandlung
 

In der Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt geht es um eine schrittweise, angeleitete Veränderung von Verhaltens- und Denkmustern, Sichtweisen und Gewohnheiten über einen längeren Zeitraum, um psychische Störungen und Probleme bewältigen oder auflösen zu können. So wird dabei gelernt, neue Verhaltensweisen und Denkmuster anzuwenden, die hilfreicher sind als die bisherigen.

Für privat versicherte Personen beginnt die psychotherapeutische Behandlung mit einem Erstgespräch, an das sich nachfolgend direkt vier weitere probatorische Sitzungen anschließen. Diese probatorischen Sitzungen dienen zum einen dazu, dass Sie mich und mein therapeutisches Vorgehen kennenlernen und beurteilen können, ob Sie sich in meiner Praxis gut aufgehoben fühlen. Zum anderen kann ich mir ein umfangreiches Bild von Ihrer Problematik machen, indem wir Ihre Lebens- und Krankheitsgeschichte besprechen, ein Störungsmodell erstellen und das Problemverhalten identifizieren. 

Am Ende der probatorischen Sitzungen entscheiden Sie und ich gemeinsam, ob für Sie eine Psychotherapie bei mir sinnvoll und erfolgsversprechend erscheint. 

Bei Aufnahme der Psychotherapie in meiner Praxis, biete ich Ihnen in der Regel zu Beginn einmal pro Woche ein Einzelgespräch à 50 Minuten an. Bei ausreichender Stabilisierung bzw. zunehmender Verbesserung der Symptomatik können die zeitlichen Abstände im Laufe der Therapie vergrößert werden. Sowohl die Sitzungsdauer als auch der Abstand zwischen den Sitzungen können im Rahmen der Möglichkeiten individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden und variieren. Die psychotherapeutische Behandlung wird beendet, wenn wir gemeinsam die vereinbarten Therapieziele als erreicht ansehen. Die letzten Sitzungen dienen vor allem der Vorbeugung von Rückfällen. 

Die Therapiedauer hängt dabei wesentlich vom Störungsbild bzw. der Schwere der Symptomatik ab. Bei Privatpatienten ist die mögliche Stundenzahl pro Kalenderjahr bzw. die Anzahl der Therapiestunden pro Behandlung vertraglich mit der jeweiligen Versicherung vereinbart. Am Ende der Behandlung (auch bei vorzeitigem Therapieende) steht ein Abschlussgespräch, in dem die Interventionen bzw. der Verlauf der Therapie noch einmal rückblickend bewertet werden.

 

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